Barrierefreiheitserklärung
Wir sind bemüht, diese Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrie-refreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.goldsteig.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Grundlage der Barrierefreiheit sind vorliegend letztlich die international gültigen Web Con-tentAccessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Konformitätsstufe A und AA.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen
oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns: info@goldsteig.de
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche
Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung
unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlen-den Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlich-tungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.07.2025 überprüft. Wir ermitteln den Stand der Barrierefreiheit regelmäßig durch eigene Prüfung mithilfe der Selbstbewertung.